Feuerwerksverkauf

Vorverkauf Silvesterfeuerwerk:

Liebe Freunde, Kunden und Feuerwerkfans,
Wir starten dieses Jahr wieder mit unserem Silvester Vorverkauf.
Die Auswahl unserer Produkte findet ihr Hier auf der Seite unter Konsumentenfeuerwerk.

Bitte bestellen per Mail, Whatsapp oder Telefon.
Die Abholung erfolgt dann an einem mit uns ausgemachten Zeitpunkt.
Lieferung ab € 100,- Bestellung innerhalb von St. Johann, weitere Entfernung nach Absprache.
Lieferung für unsere Kunden aus Deutschland ist bis vor die Grenze Schleching, Reit im Winkl
(Kössen), Kiefersfelden (Niederndorf) ab € 500,- Bestellwert möglich.
Gilt bis 22. Dezember, danach nur mehr Einkauf am Verkaufsstand.

Reservierungen können wir leider keine annehmen.

Unser Stand für Feuerwerk befindet sich am Parkplatz der Fa. Reifenzentrum Achleitner:
Salzburgerstraße 25, 6380 St. Johann in Tirol, neben ENI Tankstelle, gegenüber Hofer Markt.

Bestellungen per Mail, Whatsapp oder Telefon.
Info unter +43 6769235341.
Tel.Nr. Stand: +43 6769539090

Die Öffnungszeiten am Stand sind:

27.12.2023 von 09:00 bis 19:00 Uhr
28.12.2023 von 09:00 bis 19:00 Uhr
29.12.2023 von 09:00 bis 19:00 Uhr
30.12.2023 von 09:00 bis 19:00 Uhr
31.12.2023 von 09:00 bis 18:00 Uhr

Produkte Feuerwerksverkauf:

Videos  unserer Produkte finden Sie unter Konsumentenfeuerwerk

Wir bieten ausschliesslich Batteriefeuerwerk, Leuchtfeuerwerk und Raketensortimente der Klassen F1 und F2 an.

Zur Info: gilt auch dieses Jahr (wie immer):

Rechtliches zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 in Österreich:

    • Verkauf an Personen ab 16 Jahren
    • zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (§ 11 Z 2 Pyrotechnikgesetz 2010)
    • keine Genehmigung erforderlich
    • § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 Zusammenfassung:
      1. Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten

      2. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten, in diesem Fall auch ausserhalb des Ortsgebietes.
      3. Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F2, P1 und S1 dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden
      4. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, ist verboten.

  • Ausserhalb des Ortsgebietes ist (ausser bei grösseren Menschenansammlungen) Kat. F2 ganzjährig erlaubt.
    Ist durch Trockenheit von einer erhöhten Waldbrandgefahr auszugehen, so gibt es von Behörden Verbote in Waldnähe.
    Wir empfpehlen allerdings immer in Waldnähe kein Feuerwerk zu zünden.
    Auf freiem Feld gibt es allerdings keine Verbote, die Verwendung kann nur der Grundstücksbesitzer untersagen, sowie andere Gesetze wegen Lärmbelästigung usw.

Für weitere Informationen können Sie uns unter der Nummer +43 676 9235341 anrufen.

Standort: